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   BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06   

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BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06 (https://dejure.org/2006,5202)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - 4 StR 354/06 (https://dejure.org/2006,5202)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 4 StR 354/06 (https://dejure.org/2006,5202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 217
  • StV 2007, 185
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06
    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).

    Dass der Angeklagte während der Nötigungshandlung den Nacken der Nebenklägerin umfasst hielt, reicht zur Tatbestandsverwirklichung nicht aus, weil das Festhalten, auch in Verbindung mit dem weiteren Verhalten des Angeklagten, nicht die sexuelle Handlung, sondern lediglich das Mittel zu deren Vornahme war (vgl. BGH NStZ 1992, 433).

  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 188/95

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung -

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06
    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dazu nicht erforderlich, dass der Täter aus einem sittlich billigenswerten Motiv von der Durchführung der Tat absieht (BGHSt 35, 184, 186 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92

    Strafbefreiende Wirkung - Vergewaltigungsversuch - Vorbereitung des Beischlafs

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06
    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06
    Der aufgezeigte Mangel zwingt auch zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Körperverletzung (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06
    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15

    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen

    All dies reicht indes zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB nicht aus, weil diese Handlungen nicht die sexuellen Handlungen waren, sondern lediglich Mittel zu deren Vornahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 4 StR 354/06, NStZ 2007, 217, 218, insbesondere zum Festhalten und Drücken des Kopfes in Richtung Geschlechtsteil, und vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292, insbesondere zum gewaltsamen Entkleiden; ferner SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 177 Rn. 7 mwN).
  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen fallen, da § 185 StGB keinen Auffangtatbestand darstellt, nach herrschender Rechtsprechung - der sich das Gericht vollumfänglich anschließt - nur dann unter die Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen (vgl. BGHSt 36, 135, 150; BGH NStZ 2007, 217; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 108; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 185 Rn 11; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 185 Rn 4; BeckOK/v.Heintschel-Heinegg/Valerius, Ed. 9, § 185 Rn 30).

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung oder eine verbale oder tätliche sexualbezogene Annäherung ohne Einverständnis der betroffenen Person erfüllen daher nur dann den Tatbestand des § 185 StGB, wenn nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zugleich eine - von dem Täter gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGHSt 36, 135, 150; BGH NStZ 2007, 217, 218; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263, 1264; Fischer, a.a.O., § 185 Rn 11a).

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Eine Verbreitung, d.h. ein Zugänglichmachen für eine vom Täter nicht (mehr) kontrollierbare Vielzahl von potentiellen Empfängern, liegt - wegen der fortbestehenden Empfangsmöglichkeit in Deutschland - unabhängig davon vor, in welchem Staat der Server steht (vorliegend: Mountain View/CA/USA) und welcher Jurisdiktion er unterfällt (vgl. BGH NStZ 2007, 217 ; OLG Stuttgart, CR 2008, 543; Lackner/Kühl, StGB , 27. Aufl. 2011, § 130 Rn 7).
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